Garantiebedingungen

Vielen Dank für Ihr Vertrauen in FERNHOLD.


Wir entwickeln unsere Produkte mit einem starken Fokus auf Qualität, Alltagstauglichkeit und langfristige Nutzung.


Sollte es dennoch einmal zu einem Problem mit Ihrem Produkt kommen, unterstützt Sie unser Kundenservice schnell und unkompliziert bei der weiteren Abwicklung.


Nachfolgend finden Sie unsere Garantiebedingungen.


Für bestimmte FERNHOLD Produkte besteht eine Herstellergarantie (weitere Informationen und Hinweise zur Garantie siehe unten).


FERNHOLD Slow Juicer


Der Hersteller FERNHOLD / PLS Events GmbH & Co. KG gewährt 3 Jahre Garantie auf den Motor des mit dem Garantieversprechen beworbenen FERNHOLD Slow Juicers. Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt mit Rechnungsdatum.


FERNHOLD Slush Machine


Der Hersteller FERNHOLD / PLS Events GmbH & Co. KG gewährt 2 Jahre Garantie auf den Motor der mit dem Garantieversprechen beworbenen FERNHOLD Slush Machine. Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt mit Rechnungsdatum.


Die Garantieleistung erstreckt sich räumlich auf die Bundesrepublik Deutschland.


Treten während dieses Zeitraums Material- oder Herstellungsfehler am Motor auf, gewährt der Hersteller als Garantiegeber im Rahmen der Garantie nach eigener Wahl eine der folgenden Leistungen:

  • kostenfreie Reparatur der Motoreinheit oder
  • kostenfreier Austausch der Motoreinheit gegen einen gleichwertigen Artikel (ggf.
    auch ein Nachfolgemodell, sofern das ursprüngliche Modell nicht mehr verfügbar ist)


Bitte wenden Sie sich im Garantiefall an den Garantiegeber:


FERNHOLD
PLS Events GmbH & Co. KG
Dorfstraße 40
85356 Freising
Deutschland


E-Mail: support@fernhold.com


Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch:

• missbräuchliche oder unsachgemäße Behandlung
• Umwelteinflüsse (Feuchtigkeit, Hitze, Überspannung, Staub etc.)
• Nichtbeachtung etwaiger Sicherheitsvorkehrungen
• Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung
• Gewaltanwendung (z. B. Schlag, Stoß oder Fall)
• eigenmächtige Reparaturversuche
• normalen Verschleiß


Eine Inanspruchnahme der Garantieleistung setzt voraus, dass dem Garantiegeber die Prüfung des Garantiefalls durch Einsendung der Ware ermöglicht wird. Hierbei ist darauf zu achten, dass Beschädigungen auf dem Transportweg durch eine geeignete Verpackung vermieden werden.

Für die Beantragung der Garantieleistung ist ein Kaufnachweis erforderlich (z. B. Rechnung oder Bestellbestätigung). Ohne entsprechenden Kaufnachweis kann die Garantieleistung abgelehnt werden, da dieser der Berechnung der Garantiefrist dient. Des Weiteren müssen Name und Anschrift des Verkäufers mitgeteilt werden, sofern sich diese Daten nicht aus dem Kaufnachweis ergeben oder nicht mehr aktuell sind.


Sofern es sich um einen berechtigten Garantieanspruch handelt, erfolgt die Garantieabwicklung für Sie frachtfrei. Eventuell von Ihnen verauslagte Versandkosten werden durch den Garantiegeber erstattet.


Hinweis:


Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln werden durch dieses Garantieversprechen nicht eingeschränkt. Etwaige gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben von diesem Garantieversprechen unberührt.